+49 761 45895450 info@cosoweb.de

Das Oberlandesgericht Köln hat die Berufung der Beklagten Amazon EU S.a.r.l. gegen das am 5. März 2015 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‒ 31 O 247/14 ‒ zurückgewiesen (Aktenzeichen 6 U 39/15). Es stimmt damit der Auffassung der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zu. Der von Amazon damals verwendete Bestellknopf weise Kunden nicht ausreichend auf die zur Zahlung verpflichtende Bestellung hin und sei damit irreführend.

Damit bestätigen die Richter vorherige Entscheidungen zum seit Juli 2014 geltenden Gesetz, dass sich Onlinehändler bei einer Bestellung die verbundene Zahlungsverpflichtung vom Verbraucher ausdrücklich bestätigen lassen müssen.

Durch das Fortsetzen der Benutzung dieser Seite, stimmst du der Benutzung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen